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Gelegentlich werden auch neue Wohnviertel einer Stadt ("Neubaugebiete") mit einem eigenen Namen bezeichnet, wenn die Besiedelung abgeschlossen ist. Sie werden dann ebenfalls als eigenständiger "Ortsteil" geführt.
Je nach Regelung in der Gemeindeordnung des Bundeslandes können Ortsteile auch Ortsteilvertretungen ("Ortschaftsrat") und eigene Ortschaftsverwaltungen haben. Dies wurde meist aber nur bei den Ortsteilen eingeführt, die vor der Gemeindereform selbständige Gemeinden waren.
Die Benennung neuer Ortsteile ist Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde. Dabei muss sie verschiedene Stellen (z.B. Archivverwaltung, Statistische Ämter, Post, Vermessungsämter etc.) hören und darauf achten, dass innerhalb der Gemeinde keine gleichlautenden Ortsteilnamen auftreten.
In größeren Städten werden Ortsteile auch als Stadtbezirke bezeichnet. Im Gegensatz zu Ortsteilen, welche eine eigene Ortschaftsvertretung haben können, müssen Stadtbezirke meist eine solche haben. Diese kann vom Volk direkt gewählt , aber auch vom Gemeinderat bestellt werden.