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Österreich-Ungarn (1867-1918) (K.-und-K.-Monarchie) war eine Doppel-Monarchie und ein Vielvölkerstaat in Mitteleuropa.
Er wurde mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich am 15. März (1867) gegründet. Dieser Vertrag sicherte die Gleichberechtigung im staatsrechtlichen Verhältnis zwischen Österreich und Ungarn bis zum Ende des ersten Weltkrieges. Nach der Niederlage gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz (1866) und der darauf folgenden Auflösung des Deutschen Bundes sah sich die habsburgische Monarchie genötigt, sich mit den Ungarn zu verständigen. Die Doppelmonarchie war ein Zusammenschluss der gleichberechigten selbständigen Staaten Österreich und Ungarn, die unter einem gemeinsamen Staatsoberhaupt als konstitutionelle Monarchie organisiert waren. Der Kaiser von Österreich war in Personalunion auch König von Ungarn.
Die Grenze zwischen diesen Staaten war die Leitha. Daraus leiten sich die Bezeichnungen Cisleithanien ("Land diesseits der Leitha") für die westliche Reichshälfte (offiziell: Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) und Transleithanien ("Land jenseits der Leitha") für die östliche Reichshälfte (offiziell: Die Länder der heiligen ungarischen Stephanskrone) ab. Darüberhinaus existierte das von beiden Reichshälften gemeinsam verwaltete Gebiet von Bosnien-Herzegowina, welches 1878 besetzt und 1908 in den Reichsverband eingegliedert wurde. Die einzelnen Bestandteile waren die Kronländer:
Siehe auch: Geschichte Österreichs, Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation, Liste der Kaiser von Österreich-Ungarn