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Ursprünglich war das Pallium Teil der Bekleidung hochrangiger staatlicher Beamter. Später wurde es auch von geistlichen Würdenträgern getragen. Der Papst zeichnete damit ausgewählte Bischöfe aus. Seit dem 9. Jahrhundert ist das Pallium Teil der Rangabzeichen (Pontifikalien) eines Erzbischofs und wird diesem vom Papst verliehen. Es wird am Vorabend von Peter und Paul gesegnet und in der Confessio des Petersdoms (Grabnische des Hl. Petrus unter dem Hauptaltar) in einem goldenen Behälter aufbewahrt, wodurch es zu einer Berührungsreliquie wird. "Millionen Touristen beten Jahr für Jahr vor dem goldenen Kistchen, weil sie glauben, darin würden die sterblichen Überreste des Heiligen Petrus aufbewahrt, in Wirklichkeit liegen darin aber die Wollschals." (Andreas Englisch, Hamburger Abendblatt)
Das Pallium gilt als äußeres Zeichen der besonderen Verbundenheit mit dem Papst. Es wird traditionell am St-Peter-und-Pauls-Tag (d. i. der 29. Juni) in Rom verliehen. Die feierliche Übergabe ist verbunden mit einem Treueschwur des Erzbischofs gegenüber dem Papst und seinen Nachfolgern. Gemäß Kirchenrecht muss ein Erzbischof das Pallium innerhalb von drei Monaten nach seiner Ernennung vom Papst erbitten. Getragen wird das Pallium nur innerhalb der entsprechenden Kirchenprovinz. Allein der Papst darf das Pallium tragen, wann immer er will.