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In Deutschland genießen alle volljährigen Bürger das passive Wahlrecht auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
In Österreich besteht allgemeines passives Wahlrecht zum Nationalrat ab 21 Jahren. Nichtösterreicher, die sich mehr als 5 Jahre in Österreich aufhalten, bekommen passives Wahlrecht auf kommunaler Ebene zugesprochen.
Gemäß EU-Vertrag Artikel 19 besitzt jeder Unionsbürger in seinem Gastland das passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Europawahlen. Damit können sich EU-Bürger also sowohl in Deutschland wie in Österreich in ein Kommunalparlament oder Kommunalamt wählen lassen.
Rechtskräftig verurteilten Straftätern kann das passive Wahlrecht aberkannt werden. Entsprechende Tatbestände sind z.B. Hoch- und Landesverrat.
Für folgende Ämter sind in der Bundesrepublik Deutschland Mindest- bzw. Höchstalter vorgesehen: