Patron

Der Ausdruck Patron (v. lat: patronus, aus griech: pater Vater) bezeichnet
  1. den Schutzpatron, einen Heiligen, dessen Schutz eine Person, eine Gemeinschaft oder ein Ort anbefohlen ist. (Schutzheiliger, Namenspatron, Kirchenpatron).
  2. im römischen Recht den Herren, der im Verhältnis zu seinen Freigelassenen und Schutzbefohlenen steht; bzw. ein Schutzherr, über Klienten oder Freigelassene, die er z. B. vor Gericht vertritt. Auch Städte und Provinzen verfügten über einen Patron, meist einen römischer Senator, dem als erbliches Ehrenamt die Verteidigung ihrer Interessen in Rom oblag.
  3. im Kirchenrecht den Inhaber eines Patronats.



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