Eine Petition (lat petitio der Angriff, das Ersuchen) bezeichnet eine Bitte oder eine Beschwerde im allgemeinen Sinn.
Im engeren Sinn handelt es sich meist um Bitten von Bürgern an Regierungen, Gesetze zu ändern bzw. zu beschließen. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein Bestandteil demokratischer Grundrechte.
Petitionsrecht
Als Petitionsrecht wird das Recht bezeichnet, Beschwerde einzulegen und :
- Angehört zu werden.
- In der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten zu müssen.
Das Petitionsrecht ist im deutschen Grundgesetz (GG) festgeschrieben :
- Artikel 17 GG - Feststellung des Petitionsrechts
- Artikel 17a GG - Mögliche Einschränkung des Petitionsrechtes (Militär u.ä.)
- Artikel 45c GG - Petitionsausschuss des Bundestages
Siehe auch :
Externe Weblinks