Pflichtmitgliedschaften können für natürliche oder juristische Personen gelten. Die Verpflichtung zur Mitgliedschaft ist ein staatliches Instrument, um den Bestand von Institutionen zu sichern, denen staatliche Aufgaben zugewiesen wurden.
Pflichtmitgliedschaften existieren in Deutschland unter anderem in folgenden Bereichen:
- berufsrechtliche Kontrolle
- Sozialversicherung
- Künstler, Ärzte, Apotheker, Anwälte u.ä. (Versorgungskassen)
Viele Betroffene empfinden diese Pflichtmitgliedschaften als ungerechtfertigte Zwangsmaßnahme, da sie der Ansicht sind, keinen direkten Nutzen daraus ziehen zu können. Die gesetzliche Konzeption besteht aber darin, dass die berufsrechtliche Kontrolle bei bestimmten Berufen nicht durch die Gewerbeaufsicht, sondern durch die verkammerten Berufsangehörigen selbst ausgeübt wird. Im Falle der Abschaffung von Kammern mit Pflichtmitgliedschaft müssten die (Kontroll)-Aufgaben der betroffenen Institutionen wieder vom Staat durch Aufsichtsbehörden übernommen werden.