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Ein Wesensmerkmal pluralistischer Gesellschaften wie etwa Deutschland ist daher die Freiheit, Parteien, Vereine oder Verbände zu gründen: Die Interessen der autonomen gesellschaftlichen Gruppen können am wirkungsvollsten organisiert, also in Verbänden vertreten werden. Der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen erfolgt als konfliktreicher Prozess, an dessen Ende der Kompromiss steht. Voraussetzung ist, dass über die Spielregeln ein Konsens besteht, unter denen der Konflikt der verschiedenen Interessen ausgetragen wird. Diese Regeln müssen von allen Beteiligten akzeptiert werden, und es ist wichtig, dass kein relevantes Interesse vom "Markt des Ausgleichs" ausgeschlossen ist.
Siehe auch: Religionsfreiheit, Liberalismus, Soziologie, Politikwissenschaft