Politische Parteien in Österreich

Das Wesen der österreichischen Verfassung bringt es mit sich, dass politische Parteien zwar im Bundes-Verfassungsgesetz erwähnt werden, aber dort nicht definiert werden. Dies geschieht im Parteiengesetz [1], dessen erster Artikel Verfassungsrang hat. Die Absätze 1-3 lauten wie folgt:

Die Existenz und Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Zu den Aufgaben der politischen Parteien gehört die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihre Tätigkeit darf keiner Beschränkung durch besondere Rechtsvorschriften unterworfen werden.

Im Parteiengesetz ist ebenfalls festgelegt, dass Parteien eine Satzung haben müssen, um Rechtspersönlichkeit zu erlangen.

Im Nationalrat vertretene Parteien

weitere Parteien

siehe auch:




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