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Im Jahr 2004 feiert das Privatfernsehen sein 20-jähriges Jubiläum.
Mit dem 3. Rundfunkurteil, dem so genannten FRAG-Urteil, bereitete das Bundesverfassungsgericht den Weg für privaten Rundfunk. Basis sind die Landesmediengesetze, die innerhalb des dualen Rundfunksystems bis heute ihre Anwendung finden.
Mit der Wahl Helmut Kohls zum Bundeskanzler im Jahre 1982 wird der technische Ausbau der Breitbandverkabelung unter dem damaligen Postminister Christian Schwarz-Schilling vorangetrieben.
Am 1. Januar 1984 startete in Ludwigshafen mit dem Kabel-Pilotprojekt Ludwigshafen in einem Kellerstudio das duale Rundfunksystem in Deutschland.
"Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Moment sind Sie Zeuge des Starts des ersten privaten Fernsehveranstalters in der Bundesrepublik Deutschland", hieß es am 1. Januar 1984 um 9.58 Uhr. Aus einem Kellerstudio in Ludwigshafen begrüßte Jürgen Doetz gemeinsam mit der Moderatorin Irene Joest die Zuschauer. PKS, die Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk, war geboren, aus der ein Jahr später - im Jahre 1985 - SAT.1 wurde mit Sitz in Mainz.
Einen Tag nach dem Sendestart der PKS, am 2. Januar 1984, begann RTL plus (heute RTL) seinen Sendebetrieb aus Luxemburg.
Privatfernsehen war auch der Titel einer ARD-Sendung mit dem Journalisten und TV-Produzenten Friedrich Küppersbusch (u. a. ZAK), die 1997 eingestellt wurde.
Hintergrund
Weblinks
Siehe auch: Fernsehen, Geschichte des Fernsehens, Kabelfernsehen, Privatradio, Privatsender, Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk