Privatsender

Ein Privatsender ist eine private, d. h. kommerzielle Rundfunk- oder Fernsehanstalt, dessen Existenz durch Werbung ermöglicht wird.

Der Privatsender als Werbesender unterscheidet sich vom Dauerwerbefernsehen dadurch, dass er andere - durch die Werbung finanzierte - Programme sendet. Die Programme werden von Werbeblöcken in regelmäßigen Abständen unterbrochen, so dass die Zielgruppe optimal erreicht wird.

Der Privatsender unterscheidet sich einem öffentlich-rechtlichen Sender, dass er nicht durch öffentliche Rundfunk und Fernsehgebühren finanziert wird. Demzufolge hat er auch keinen dementsprechenden öffentlichen Auftrag.

Der Privatsender sieht seinen "Auftrag" in der Maximierung der Zuschauerquote. Die Masse bildet das Hauptkriterium des Privatsenders als Massenmedium. Aus der Konkurrenz der Privatsender untereinander sowie mit den öffentlich- rechtlichen Anstalten erwächst demgemäß das Programmangebot mit der breitesten Zuschauerbasis.

Politik, Sparten-, Regional- und andere Nischenprogramme finden demgemäß meist nur boulevardesk aufbereitet im Privatsender Eingang.

Man unterscheidet bei den Privatsendern, dem privaten Rundfunk, zwischen dem Privatfernsehen und dem Privatradio.

Siehe auch: Fernsehen, Hörfunk, Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

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