Professor

Professor (von lat. profiteri 'öffentlich bekennen, vortragen') ist der Titel oder die Dienstbezeichnung eines in der Regel beamteten Lehrers an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer). Im veralteten Sprachgebrauch oder außerhalb Deutschlands (wie z.B. in Österreich oder der Schweiz) wird auch ein Lehrer an einer höheren Schule als Professor bezeichnet.

Table of contents
1 Professoren in Deutschland
2 Einstellungsvoraussetzungen
3 Beispiele
4 Weblinks

Professoren in Deutschland

In Deutschland unterscheidet man:

Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d.h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, werden in älterem Sprachgebrauch als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet.

Einstellungsvoraussetzungen

Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor ist in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung in Forschung und Lehre, die auch durch die Tätigkeit als Juniorprofessor erbracht werden kann; an wissenschaftlichen Hochschulen ist zudem die Promotion erforderlich.

In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz.

Beispiele

Weblinks