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| Table of contents |
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2 Einstellungsvoraussetzungen 3 Beispiele 4 Weblinks |
In Deutschland unterscheidet man:
Eine Voraussetzung zur Berufung als Universitätsprofessor ist in der Regel die Habilitation oder eine gleichwertige herausragende wissenschaftliche Leistung in Forschung und Lehre, die auch durch die Tätigkeit als Juniorprofessor erbracht werden kann; an wissenschaftlichen Hochschulen ist zudem die Promotion erforderlich.
In Deutschland sind die Einstellungsvoraussetzungen sowie die dienstrechtlichen Verpflichtungen der Professoren im Hochschulrahmengesetz (HRG) und in den Landeshochschulgesetzen geregelt. In Bayern gibt es zudem ein eigenes Hochschullehrergesetz.
Professoren in Deutschland
Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d.h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, werden in älterem Sprachgebrauch als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet.
Einstellungsvoraussetzungen
Beispiele
Weblinks