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Da es über zwei Achsen verfügt, gilt es (in Deutschland und auch in Österreich) als Pkw. ATVs dürfen in Deutschland unabhängig von der Motorleistung mit einem Pkw-Führerschein und bei schwacher Motorisierung auch ohne Helm gefahren werden. In Österreich können Quads mit bis zu 50ccm Hubraum als Moped mit rotem Kennzeichen ab 16 Jahren gefahren werden, für alle größeren muss man in Österreich einen PKW Führerschein besitzen. Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Österreich generell Helmpflicht für Quadfahrer.
Hersteller von Quads
Siehe auch: Motorrad, Allradantrieb, Geländefahrzeug, Themenliste Straßenverkehr