Radfernweg

Table of contents
1 Begriffsklärung
2 Mindestkriterien
3 Qualität
4 Weblink

Begriffsklärung

Als Radfernweg werden überregionale, beschilderte Fahrradrouten bezeichnet, die vorrangig dem Fahrradtourismus dienen.

Der ADFC empfiehlt die Verwendung des Begriffs Radfernwege statt des auch gebräuchlichen Begriffs Fernradwege, da diese nicht ausschließlich Radwege im Sinn der StVO sind, sondern zu großen Teilen auch auf Straßen oder Feld- und Waldwegen geführt werden.

Siehe auch: Fernwanderweg

Eine Zusammenstellung der deutschen Radfernwege kann der Liste der Radfernwege in Deutschland entnommen werden.

Mindestkriterien

Landes- und kommunale Torismus-Marketing-Gesellschaften richten gern zur Förderung des regionalen Tourismus Fahrradroten ein, die aber nicht immer als Radfernwege bezeichnet werden können. Damit eine Fahrradroute als Radfernweg bezeichnet werden kann, empfiehlt der ADFC eine Reihe von Kriterien, die mindestens eingehalten werden sollten:

Qualität

Die oben beschriebenen Kriterien stellen nur ein Minimum dar. Das führt dazu, dass auch bei Einhaltung dieser Kriterien, die Qualität der Radfernwege sehr unterschiedlich sein kann. Einmal kann man z.B. viele Kilometer auf asphaltierter Oberfläche mit wenigen Steigungen locker dahingleiten, andererseits ist es aber auch möglich, dass auf Grund von Schotterpisten und starken Steigungen ein Vorwärtskommen nur mit großer Anstrengung möglich ist. Eine Datenbank, die diese unterschiedlichen Qualitäten darstellt, ist derzeit noch nicht verfügbar.

Weblink

Radfernwegseite des ADFC



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