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| Table of contents |
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2 Benutzungspflichtige Radwege 3 Nicht benutzungspflichte Radwege 4 Für den Radverkehr freigegeben Fußwege 5 Weblink |
Radwege sind Fahrbahnen (Straßen), die vorrangig oder ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen sind. Seit 1997 wird dabei in der deutschen Straßenverkehrsordnung zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen unterschieden.
Hierbei handelt es sich um Radwege entlang von Straßen, deren Benutzung durch ein entsprechendes Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, d.h. die daneben liegende Fahrbahn darf nicht mit dem Fahrrad befahren werden, wenn die Benutzung des Radweges zumutbar ist. Um einen Radweg als benutzungspflichtig zu markieren, muss er bestimmten Mindestanforderungen an Breite (>1,50 m), geradliniger Wegführung und Beschaffenheit erfüllen. Eine Benutzungspflicht wird erst ab einer bestimmten Auto-Verkehrsdichte auf der daneben liegenden Fahrbahn als notwendig angesehen. Bei Nichtbenutzbarkeit (z.B. durch Schnee o. Glätte) entfällt die Benutzungspflicht.
Benutzungspflichtige Radwege könne auch als gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern zu benutzende Wege oder Zweirichtungs-Radwege ausgeschildert sein, wobei hier die Anforderungen an die Breite wachsen.
Alle als Radwege erkennbaren Wege, die nicht durch ein besonderes Verkehrszeichen entsprechend der StVO gekennzeichnet sind, sind ebenfalls für den Radverkehr vorbehalten, müssen aber nicht notwendigerweise benutzt werden, d.h. Radfahrer können auch auf der daneben liegende Fahrbahn fahren.
Sind keine gesonderten Radwege vorhanden und halten es die Straßenverkehrsbehörden auf Grund des geringen Fußgängerverkehrs auf dem Fußweg für verantwortbar, wird das Rad fahren auf diesen Fußwegen mit einem Zusatzschild "(Fahrradsymbol) frei" gekennzeichnet. Bei Benutzung durch Radfahrer müssen dies aber hier besondere Rücksicht auf den Fußgängerverkehr nehmen.
http://www.adfc.de/verkehr/stvo/stvo13.php3
siehe auch: Fahrradstraße, Radfernweg
Definition
Benutzungspflichtige Radwege
Nicht benutzungspflichte Radwege
Für den Radverkehr freigegeben Fußwege
Weblink