Raubkopie

Das Wort Raubkopie ist eine sich selbst widersprechende Bezeichnung (Oxymoron) für "illegale Kopie". Raub ist gewaltsames Wegnehmen, bei einer Kopie dagegen bleibt das Original bei seinem Besitzer. Im Fall der illegalen Kopie unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre. Nach dem Urheberrecht wird als Raubkopie eine unrechtmäßig erstellte Kopie von Daten bezeichnet. Dabei kann es sich beispielsweise um Filme, Musikstücke, E-Books, Computerprogramme oder Datenbanken handeln.

Durch die Wortwahl wird die Ansicht ausgedrückt, das Anfertigen und Verbreiten von unautorisierten Kopien sei moralisch verwerflich. Die Gegenmeinung hält urheberrechtsverletzendes Kopieren für eine Bereicherung der Gesellschaft und das noch geltende Urheberrecht für nicht mehr zeitgemäß.

Geschichtlich ist die "Raubkopie" eine relativ neue Erscheinung, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20. Jahrhundert die heutige jahrzehntelange Schutzdauer erreichte. Vorher waren z.B. das Abschreiben (und später Nachdrucken) von Büchern, die Übernahme von Liedern eines Sängers durch die Allgemeinheit oder andere Musiker, die Ausgestaltung eines Stoffes durch diverse Autoren in unterschiedliche Richtungen etc. höchst normale Vorgänge.

Siehe auch: Bootleg, Plagiat, Covern

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