Rechnungswesen

Das Rechnungswesen (Rechnungslegung i.w.S.) als Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme.

Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche:

Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in der Bundesrepublik Deutschland sind einerseits das Handelsgesetzbuch (HGB), andererseits das Steuerrecht, hierbei besonders die Abgabenordnung (AO).

Bei Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Er enthält die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Man spricht hierbei auch von Rechnungslegung i.e.S oder Bilanzierung nach Bilanzierungsrichtlinien, die den genannten gesetzlichen Anforderungen genügen müssen. In Deutschland ist es üblich eine Handelsbilanz (nach HGB) und/oder eine Steuerbilanz (nach dem Steuerrecht) oder eine Einheitsbilanz (kombinierte Handels- und Steuerbilanz) zu erstellen.

Zusätzlich müssen Unternehmen, die in einem Mutter-Tochter-Verhältnis stehen, einen Konzernabschluß aufstellen, in dem die Vermögens- ,Finanz- und Ertragslage der Unternehmen dargestellt werden, als ob sie ein einziges Unternehmen wären.

Für kapitalmarktorientierte Konzerne besteht auch die Möglichkeit der Bilanzierung nach IAS oder US-GAAP. Internationale Abschlüsse sind heute ein Zulassungskriterium an vielen Börsen. Für europäische Konzerne besteht bald die Pflicht, den Konzernabschluss nach IAS aufzustellen.





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