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Das Rechnungswesen untergliedert sich in vier Teilbereiche:
Bei Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Er enthält die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Man spricht hierbei auch von Rechnungslegung i.e.S oder Bilanzierung nach Bilanzierungsrichtlinien, die den genannten gesetzlichen Anforderungen genügen müssen. In Deutschland ist es üblich eine Handelsbilanz (nach HGB) und/oder eine Steuerbilanz (nach dem Steuerrecht) oder eine Einheitsbilanz (kombinierte Handels- und Steuerbilanz) zu erstellen.
Zusätzlich müssen Unternehmen, die in einem Mutter-Tochter-Verhältnis stehen, einen Konzernabschluß aufstellen, in dem die Vermögens- ,Finanz- und Ertragslage der Unternehmen dargestellt werden, als ob sie ein einziges Unternehmen wären.
Für kapitalmarktorientierte Konzerne besteht auch die Möglichkeit der Bilanzierung nach IAS oder US-GAAP. Internationale Abschlüsse sind heute ein Zulassungskriterium an vielen Börsen. Für europäische Konzerne besteht bald die Pflicht, den Konzernabschluss nach IAS aufzustellen.