Rechtsbeugung

Unter Rechtsbeugung versteht man die bewusst falsche Anwendung bzw. bewusste Nichtanwendung von Rechtssätzen durch Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter.
Die Beugung des Rechts kann zugunsten oder zum Nachteil einer Partei erfolgen.

In welchem Ausmaß die Rechtsbeugung strafbar ist, hängt u.a. vom betreffenden Staat ab (in Deutschland: Paragraf 339 StGB, 331-334, 336; und weitere?).

Siehe auch: Ermessen, Justiz, Radbruchsche Formel, ....

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