Rechtschreibreform

Eine Rechtschreibreform ist eine mehr oder weniger eingreifende Änderung der Rechtschreibung (Orthographie) einer Sprache. Für die aktuell im deutschen Sprachraum diskutierte Reform von 1996 siehe hier.

Table of contents
1 Rechtschreibreformen in verschiedenen Sprachen
2 Inhalt einer Rechtschreibreform
3 Verfügungsgewalt über die Rechtschreibung

Rechtschreibreformen in verschiedenen Sprachen

Im deutschen Sprachraum fanden bisher zwei offizielle Reformen statt:

Offizielle Reformen der Rechtschreibung gab es unter anderem auch in folgenden anderen Sprachen: In einigen anderen Sprachen ist es dagegen sehr unwahrscheinlich, dass es jemals zu einer Rechtschreibreform kommen wird, da es an einer Instanz fehlt, die eine solche Reform beschließen und durchsetzen könnte; dazu zählt insbesondere die Wenig oder gar kein Reformpotential besteht in Sprachen, die traditionell phonologisch geschrieben werden: In wenigen Sprachen wurde einmal eine radikale Rechtschreibreform mit Umstellung von einem ethymologischen auf ein phonologisches Regelsystem durchgeführt: Nicht eigentlich als Rechtschreibreform kann man die Vereinfachung eines Ideogrammsystems bezeichnen:

Inhalt einer Rechtschreibreform

Eine Rechtschreibreform kann in Form einer Wortliste beschlossen werden, wie in Frankreich üblich (1990, als sich der öffentliche Protest auf eine einzige Änderung konzentrierte: ognon statt oignon; 1878 als, ebenfalls unter öffentlichem Protest, poëte sein Trema verlor, bis zurück ins Jahr 1740, als die Académie française mit ihrem Wörterbuch die Schreibweise mehrerer Tausend Wörter änderte). Eine Rechtschreibreform kann aber auch die Änderung von Rechtschreibregeln umfassen, wie zuletzt 1996 in Deutschland, als unter anderem neue Regeln zur Verwendung von Doppel-s und ß, zu Dreifachkonsonanten, zur Schreibung von Fremdwörtern, zur Auseinanderschreibung zusammengesetzter Wörter und zur Zeichensetzung (Interpunktion) erlassen wurden.

Verfügungsgewalt über die Rechtschreibung

Eine Rechtschreibreform setzt voraus, dass es eine Instanz gibt, deren Beschlüsse so weitgehend respektiert werden, dass sich die Reform über kurz oder lang im betroffenen Sprachraum durchsetzt. Die längsten Tradition als eine solche Instanz hat die Académie française, die zwar als national französische Institution konstituiert ist, aber im gesamten französischen Sprachraum anerkannt wird. Dagegen gibt es keine übergeordnete Instanz, die über die Schreibung des Englischen verfügen könnte; eine solche Instanz hat es historisch nie gegeben.

Das Deutsche nimmt zwischen diesen beiden Extrema eine Mittelstellung ein: es gibt ein starkes (jedoch keineswegs unwidersprochenes) Verlangen nach einheitlicher Regelung, aber keine aus Tradition zur Regelung berufene Instanz. Bis weit ins 19. Jahrhundert verhinderte die Kleinstaaterei eine deutschlandweit verbindliche Rechtschreibung. Der größte Schritt zu einer Vereinheitlichung wurde nicht von Regierungen und nicht von Akademien geleistet, sondern von der Einzelperson Konrad Duden, der mit seinem Wörterbuch eine Synthese unter anderem aus den einzelstaatlichen (insbesondere preußischen, österreichischen und bayerischen) Schulvorschriften vorlegte.

Erst dreißig Jahre nach der deutschen Reichsgründung von 1871 kam es zu der Rechtschreibreform von 1901, in der insbesondere das th in Wörtern deutschen Ursprungs (wie thun, Heimath, Athem; nur am Thron wurde nicht gerüttelt) abgeschafft wurde.

Die deutsche Teilung zwischen 1945/49 und 1989/90 blockierte jede Initiative zu einer neuerlichen, einheitlichen Rechtschreibreform. Recht bald nach der Wiedervereinigung kam es dann zu der Rechtschreibreform von 1996. Die Verfügungsgewalt über die Rechtschreibung sprachen sich dabei Regierungsvertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu. Deutschland wurde von seinen Kultusministern vertreten, deren Befugnis sich von Haus aus allein auf den Erlass von Richtlinien für den Schulunterricht erstreckt. Dass die Rechtschreibreform auch von anderen staatlichen Instanzen übernommen und für amtliche Schreiben verbindlich erklärt wurde, war durch kein Gesetz begründet, sondern ist eher ein Beispiel für die normative Kraft des Faktischen.



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