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Im Mittelpunkt rechtsgeschichtlicher Betrachtungen steht traditionell das Römische Recht, da es auf Grund seiner Rezeption in den späteren europäischen (und indirekt auch außereuropäischen) Rechtsordnungen bis heute fortwirkt. Daneben sind aber auch andere antike Rechte (babylonisches, ägyptisches, griechiches Recht) und die regional sehr zersplitterten mittelalterlichen Rechte Gegenstand der Forschung. Von besonderem Interesse ist hier das englische Common Law, das wegen seiner immer noch aktuellen Bedeutung für die Länder des angelsächsischen Rechtskreises aber in Deutschland nicht als Gegenstand rechtsgeschichtlicher, sondern eher rechtsvergleichender Forschung gilt.
In der kontinentalen europäischen Rechtsgeschichte lassen sich folgende Epochen unterscheiden:
Antike Rechtsgeschichte
Antikes Griechisches Recht
Antikes Römisches Recht
Kanonisches Recht
Gemeines Recht
Vernunftrecht (z.B. Preußisches Allgemeines Landrecht)
Pandektenwissenschaft
Begriffsjurisprudenz (BGB)
Interessenjurisprudenz (BGH)
Global Law