Die Rechtshermeneutik ist ein Bereich der angewandten Hermeneutik.
Sie beschäftigt sich mit den Methoden der Auslegung von Gesetzestexten, der Erhellung von Rechtstermini oder der Klärung von sonstigen Umständen.
Rechtsbegriffe müssen ausgelegt werden. Kein Gesetz kann (und sollte) Regelungen für alles treffen, sonst kommt es zu einer Überregelung in der Gesellschaft.
Deswegen bedürfen juristische Begriffe einer Klärung.
(Beispiel:) "Ich setze meine Nachkommen zu Erben ein." (oder: "Meine Nachkommen sollen mich beerben.")
Wer ist gemeint?
Ein Rechtsbegriff kann "unmittelbar", also gemäß dem gewöhnlichen Sprachgebrauch, verstanden werden (deklaratorische Auslegung):
- (Beispiel) Es sind die ehelichen und nichtehelichen Abkömmlinge gemeint.
Die Auslegung kann erweiternd (extensive Auslegung) erfolgen:
- (Beispiel) Es sind auch die Enkel und Urenkel gemeint.
Oder sie kann einschränkend erfolgen (restriktive Auslegung):
- (Beispiel) Es sind lediglich eheliche Nachkommen gemeint.
Methodisch wird bei vielen Rechtsbegriffen die historische (genetische) Auslegung angewendet, die fragt, wie der fragliche Rechtsbegriff geschichtlich entstanden ist. Die juristischen Vertreter dieser Richtung knüpfen an die historische Schule F. C. v. Savignys an.