Rechtswissenschaft

Als Rechtswissenschaft bezeichnet man die Wissenschaft vom Recht, das Studium in Deutschland umgangssprachlich als "Jura-Studium". Dies leitet sich ab vom lateinischen "ius", "das Recht". "Iura" sind "die Rechte", sowohl das weltliche als auch das Kirchenrecht. Manche süddeutschen Universitäten promovieren daher auf Wunsch auch noch zum "Dr. iuris utriusque", "Doktor beider Rechte". In Österreich wird nur "Jus" studiert.

Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen anderen Wissenschaften in der Eigenschaft, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbingt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen (Gesetzgebung, Gerichte, usw.) hervorgebracht werden. Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtssetzenden Organen.

Siehe auch: Liste der Rechtsthemen

Table of contents
1 Basisrechte
2 Einteilung in Rechtsgebiete
3 Rechtsschulen und Theorierichtungen

Basisrechte

Einteilung in Rechtsgebiete

Systematik des deutschen Rechts verselbständigt zu dem Beitrag Systematische Struktur Deutsches Recht

Rechtsschulen und Theorierichtungen

Siehe auch: JuraWiki - Wiki in deutscher Sprache, das sich ausschließlich mit juristischen Themen befasst.





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