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Die Rechtswissenschaft unterscheidet sich von vielen anderen Wissenschaften in der Eigenschaft, dass sie nicht objektive Erkenntnisse oder zumindest Theorien mit dem Ziel der Objektivität hervorbingt, sondern dass sie sich mit Dingen befasst, die von rechtsetzenden Organen (Gesetzgebung, Gerichte, usw.) hervorgebracht werden. Ihre Aussagen sind also nicht allgemein gültig und objektiv, sondern immer nur abhängig von eben diesen rechtssetzenden Organen.
Siehe auch: Liste der Rechtsthemen
| Table of contents |
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2 Einteilung in Rechtsgebiete 3 Rechtsschulen und Theorierichtungen |
Systematik des deutschen Rechts verselbständigt zu dem Beitrag Systematische Struktur Deutsches Recht
Basisrechte
Einteilung in Rechtsgebiete
Rechtsschulen und Theorierichtungen
Siehe auch: JuraWiki - Wiki in deutscher Sprache, das sich ausschließlich mit juristischen Themen befasst.