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2 Beschlüsse 3 Weitere Informationen |
Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung hatten eine lange Vorgeschichte, artikulierten sich aber besonders deutlich nach der Reichsgründung 1871. Eine erste staatliche Konferenz "zur Herstellung größerer Einigkeit in der Rechtschreibung" in Berlin scheiterte 1876 am Veto Bismarcks.
Faktisch entwickelte sich die deutsche Einheitschreibung dann aus den Rechtschreibregeln, die der Germanist Wilmanns für die preußischen Schulen entwickelt hatte und die Konrad Duden seinem "Vollständigen Orthographischen Wörterbuch der deutschen Sprache" zugrunde legte. Der "Duden" verbreitete sich rasch über Preußen hinaus; schon 1894 wurde er in der Schweiz offiziell eingeführt.
Auf Einladung des Reichsinnenministers kamen 1901 auf der zweiten Orthographischen Konferenz in Berlin 26 Bevollmächtigte der deutschen Länder und ein Österreichischer Komissar sowie Vertreter einiger Institutionen und des Buchgewerbes zusammen und berieten drei Tage lang über die Normierung einer einheitlichen deutschen Orthographie. Neben Staatsbeamten nahmen einige wenige Fachleute teil, darunter Konrad Duden.
Im Laufe des Jahres 1902 wurden die Ergebnisse der Berliner Konferenz durch die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in amtliche Regelungen umgesetzt.
Als Grundlage der deutschen Einheitsschreibung wurden das amtliche preußische Regelwerk und der "Duden" bestätigt.
In heimischen Wörtern sollte das h nach t grundsätzlich fallen (Tal, Tür statt Thal, Thür); nur am Thron wurde nicht gerüttelt.
Fremdwörter sollten konsequenter in das deutsche Schriftsystem integriert werden, was vor allem zur weitgehenden Ersetzung von c durch k oder z führte, je nach Aussprache und unter Beibehaltung von Schreibvarianten. Außerdem wurden einige Einzelwortschreibungen verändert (z.B. Literatur statt Litteratur). In manchen Fällen wurden Doppelschreibungen zugelassen (z.B. Brennnessel und Brennessel, morgens und Morgens).
Zur Silbentrennung wurde festgelegt, dass pf und dt, nicht aber st getrennt werden dürfen (Trenne nie st, denn es tut ihm weh!).
Zur Getrennt- und Zusammenschreibung und zur Interpunktion wurden keine Regeln formuliert.
Zur Geschichte der deutschen Rechtschreibung nach 1902 siehe Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996.
Vorgeschichte
Beschlüsse
Weitere Informationen