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Die Regelstudienzeit wird durch die Prüfungsordnung vorgegeben, ist aber weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung vorgegeben. Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt sie in der Regel 9 Semester, in experimentellen Wissenschaften 10 Semester. Die Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der durchschnittlichen Studiendauer (vgl. Langzeitstudent). In der jüngeren Zeit wurde die Regelstudienzeit von einem Abwehrrecht des Studenten zu einem Geschwindigkeitsanspruch der Universität umgedeutet.