Regionalverband Neckar-Alb

Der Regionalverband Neckar-Alb wurde zum 1.1.1973 durch das "Zweite Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juli 1971 (GBl. S. 336)" als Träger der Regionalplanung eingerichtet. Er ist einer von insgesamt 12 Regionalverbänden bzw. Regionen in Baden-Württemberg. Dabei handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als Organe eine Verbandsversammlung und einen Verbandsvorsitzenden hat. Die Verbandsversammlung wird von den einzelnen Kreistagen und Landräten der Kreise gewählt. Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich tätig. Zur Erledigung der Verwaltungstätigkeiten gibt es am Sitz des Regionalverbands eine Geschäftsstelle des Verbands mit einem Verbandsdirektor, der ebenfalls von der Verbandsversammlung gewählt wird und Beamter auf Zeit ist. Der Verbandsdirektor ist ständiger Vertreter des Verbandsvorsitzenden.

Das Gebiet des Regionalverbands Neckar-Alb umfasst den Landkreis Reutlingen, den Landkreis Tübingen und den Zollernalbkreis. Die Geschäftsstelle des Verbands befindet sich seit 1. November 1992 in Mössingen (Landkreis Tübingen), zuvor in Tübingen.

Die Verbandsvorsitzenden des Regionalverbands Neckar-Alb seit 1973/74:

Die Verbandsdirektoren des Regionalverbands Neckar-Alb seit 1973/74: Web-Link:
http://www.regionalverband-neckar-alb.de/


Regionalverbände in Baden-Württemberg:
Verband Region Stuttgart | Bodensee-Oberschwaben | Donau-Iller | Heilbronn-Franken | Hochrhein-Bodensee | Mittlerer Oberrhein | Neckar-Alb | Nordschwarzwald | Ostwürttemberg | Rhein-Neckar-Odenwald | Schwarzwald-Baar-Heuberg | Südlicher Oberrhein




Websites: Tagoror | Guajara | Tacoronte Guia | Todo Gomera | Deranet | Radioaficionados | Cinebso | Mi Buscador

Enciclopedia On Line: GNU FDL.