Reichskammergericht

Das Reichskammergericht war seit 1495 die oberste Gerichtsinstanz des deutschen Reiches bis zur Auflösung des Reiches 1806, seit 1527 mit Sitz in Speyer, später (ab 1693) in Wetzlar. Gegründet wurde es aufgrund eines Beschlusses eines Reichstages zu Regensburg. Alle Gerichtsverfahren konnten an das Reichsgericht gebracht oder gezogen werden, sofern der jeweilige Territorialherr kein privilegium de non appellando bzw. de non evocando besaß.

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