Reichsstände

Reichsstände bildeten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation diejenigen Personen und Korporationen, die ein Stimmrecht im Reichstag besaßen.

Man unterschied die über 300 Reichsstände in geistliche und weltliche Reichsstände.

Geistliche Reichsstände waren:

Zu den weltlichen Reichsständen gehörten:

Seit 1489 waren die Stände im Reichstag des heiligen römischen Reiches in drei Kollegien gegliedert. Man unterschied das Kurfürstenkollegium, das Städtekollegium und den Reichsfürstenrat.

Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig und mussten dem Reichsheer Truppenkontingente zur Verfügung stellen. Im Gegenzug konnten sie im Reichstag über die Erklärung von Kriegen mitbestimmen, den Abschluss von Friedensverträgen und die Errichtung von Reichsfürstentümern. Zudem hatten sie Mitbestimmungsrecht bezüglich der Steuergesetzgebung und des Heerwesens.

Waren die Reichsstände Personen, konnten sie ihr Stimmrecht mittels Virlisstimmen (von lat. Vir, Viris "Mann") ausüben, handelte es sich um Korporationen, sprach man von Kuriatsstimmen.



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