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Man unterschied die über 300 Reichsstände in geistliche und weltliche Reichsstände.
Geistliche Reichsstände waren:
Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig und mussten dem Reichsheer Truppenkontingente zur Verfügung stellen. Im Gegenzug konnten sie im Reichstag über die Erklärung von Kriegen mitbestimmen, den Abschluss von Friedensverträgen und die Errichtung von Reichsfürstentümern. Zudem hatten sie Mitbestimmungsrecht bezüglich der Steuergesetzgebung und des Heerwesens.
Waren die Reichsstände Personen, konnten sie ihr Stimmrecht mittels Virlisstimmen (von lat. Vir, Viris "Mann") ausüben, handelte es sich um Korporationen, sprach man von Kuriatsstimmen.