Reichstagsbrandverordnung

Die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" vom 28. Februar 1933 - meist kurz als Reichstagsbrandverordnung bezeichnet - wurde auf Grund des Artikels 48 der Weimarer Reichsverfassung erlassen und setzte wesentliche Grundrechte (u.a. Freiheit der Person, Unverletzlichkeit des Brief- und Fermeldegeheimnisses, Presse- und Versammlungsfreiheit) auf unbestimmte Zeit außer Kraft. Die Reichstagsbrandverordnung bot die Grundlage für eine Verhaftungswelle (vor allem) linker Regimegegner und war der Ausgangspunkt für die Umwandlung der Weimarer Republik in eine totalitäre Diktatur.

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