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Gibt es für ein Körpermerkmal mehrere verschiedene Ausprägungen (Allele) eines Gens (z.B. verschiedene Haarfarben, Blutgruppen usw.), dann ist das Erbgut reinerbig, wenn für das Körpermerkmal auf dem immer doppelt vorhandenen Chromosomensatz zweimal dieselbe identische Erbinformation zu finden ist, wenn also beide Elternteile dieselbe Gen-Ausprägung weitergegeben haben. Ist das nicht der Fall spricht man von gemischterbiger, also heterozygoter Anlage. Die Eigenschaft rein- oder mischerbig ist Teil des Genotyps.
Oft unterscheiden sich reinerbige von mischerbigen Individuen in Aussehen oder Physiologie (Phänotyp) nicht.
Beispiel
Hat eine Person Blutgruppe A, dann sind zwei genetische Varianten möglich:
Homozygotie wird in der Tier- und Pflanzenzucht angestrebt, um reinerbige Elterngenerationen zu erreichen, die durch Hybrid-Zucht zu möglichst großer Heterozygotie und damit zu einem möglichst großen Heterosis-Effekt führen sollen.
Homozygotie kann zu einem genetischen Problem führen, wenn die Eltern bezüglich einer rezessiven Erbkrankheit heterozygot sind. Diese tritt bei den Eltern nicht in Erscheinung, kann aber nach den Mendelschen Gesetzen bei einem Viertel der Kinder ausbrechen.