Eine Religionsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der Religionsausübung. Religionsgemeinschaften genießen in Deutschland in besonderem Maße Religionsfreiheit.
Eine Religionsgemeinschaft
- besteht aus Personen, die einer gleichen Religion angehören und gemeinsam rein religiöse Ziele verfolgen.
- unterscheidet sich in ihren religiösen Grundsätzen von anderen Gemeinschaften, indem sie ihre gemeinsame religiöse Überzeugung so definiert und schriftlich darlegt, dass sie vom weltanschaulich neutralen Staat verstanden und nachvollzogen werden kann.
- hat eine verfasste Struktur mit geregelter Organisationsform und Gremien, wie Vorstand, Mitgliederversammlung usw.
- hat eine religiöse Instanz, Priester, etc.
- garantiert eine Dauer der Existenz, ist also keine vorübergehende Erscheinung.
Damit kam z.B. ein Problem auf die äußerst heterogenen muslimischen Gruppen in Deutschland zu, denn ein Zusammenschluss von Organisationen stellt normalerweise keine "Religionsgemeinschaft" dar. Erst 1997 konnte sich in Deutschland eine anerkannte islamische Religionsgemeischaft etablieren.
Eine Religionsgemeinschaft unterscheidet sich sowohl von einer Glaubensgemeinschaft als auch von einer Weltanschauungsgemeinschaft.
Über die Bezeichnung einer Gemeinschaft als Sekte wird mit diesem Begriff keine Aussage getroffen.
Religionsgemeinschaften
- Christlich
- Kirchen
- außerkirchliche christliche Religionsgemeinschaften
- Muslimisch
- Islamische Religionsgemeinschaft
- Jüdische Religionsgemeinschaft
- Buddhistische Religionsgemeinschaft