Richtlinienkompetenz

Die Richtlinienkompetenz ist im Grundgesetz, Artikel 65 festgelegt.

Danach bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik. Die Bundesminister leiten ihre Geschäftsbereiche selbständig und eigenverantwortlich (Ressortprinzip), aber innerhalb dieser Richtlinien. Sind mehrere Ministerien von einer Angelegenheit betroffen, so entscheiden Kanzler und Minister nach dem Kollegialprinzip gemeinsam.

Bundesminister werden vom Bundespräsidentenen auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und entlassen.



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