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Dieser Artikel behandelt den Ritter als Angehörigen des wehrfähigen Adels im Mittelalter, weiteres siehe: Ritter_(Begriffsklärung)Ritter war ein im römisch-deutscher Kaiserreich verliehener Adelstitel für die wehrhaften Mitglieder einer Monarchie. Daher konnte jeder Adlige, der "Kriegsdienst" leistete, diesen Titel erwerben. Seit dem 13. Jahrhundert bilden Ritter einen erblichen Stand.
Die Ritter wurden nach der Knappenzeit durch die Schwertleite ernannt. Die zeremonielle Aufnahme eines Knappen in den Ritterstand (cingulum militare) wurde oft mit kirchlicher Weihe und Waffenweihe verbunden. Die Schwertleite wurde fast immer massenweise vollzogen, regelmäßig im Anschluss an größere Hoffeste.
Siehe auch: Rittertum