Römische Republik

Die Römische Republik ist eine Phase der Geschichte des römischen Reiches. Sie entstand (angeblich im Jahr 510 v. Chr) durch die Vertreibung des letzten römischen Königs und endete im Jahre 27 v. Chr mit dem Aufstieg von Augustus zum römischen Kaiser. Die Zeit der Republik ist also die ca. 500 Jahre dauernde Phase zwischen der Königsherrschaft in Rom und dem römischen Kaiserreich.

Geschichte der Republik

Unter der Republik sah Rom den Aufstieg von einem mittelitalienischen Kleinstaat zu einer das ganze Mittelmeer beherrschenden Großmacht. Ein wesentlicher Schritt in dieser Richtung wurde durch den Sieg Roms über Karthago in den punischen Kriegen gemacht.

Staatsform

Die Republik als Staatsform, wie sie aus Rom bekannt ist, enthält viele Elemente der Gewaltenteilung, die auch heute noch Grundlage der Verfassungen vieler Staaten sind.

Die Republik kannte den Senat als Gesetzgebende Versammlung, diverse Magistrate in der Exekutive, und die Volksversammlungen (Comitia).

Der Senat entstand aus dem beratenden Gremium des letzten Königs, bestehend aus Großgrundbesitzern. Mitglieder des Senats wurden nicht gewählt, sondern ernannt und behielten ihr Amt auf Lebenszeit. Ursprünglich nur Patriziern vorbehalten, konnten später auch reiche Plebejer Senatoren werden. Der Senat war immer ein Gremium der Wohlhabenden.

Unter den Magistraten ragten die zwei Konsuln heraus. Sie waren für ein Jahr gewählt und standen der Verwaltung und dem Militär vor. Es wurden zwei Konsuln aufgestellt, in der Absicht, dass sie sich gegenseitig kontrollieren sollten, und um das Entstehen einer Diktatur zu vermeiden. In Krisenzeiten konnte für maximal ein halbes Jahr ein Diktator alleinige Macht ausüben. Es wurde allerdings erwartet, dass er bei Ende der Krise zurücktrat.

Daneben standen die bis zu sechs Prätoren dem Gericht vor, und die acht Quästoren waren für die Finanzen verantwortlich. Alle 4 bis 5 Jahre wurde ein Zensor für 18 Monate gewählt. Neben der Volkszählung sollte er auch Sitte und Moral in Rom beaufsichtigen.

Die zehn Tribunen wurden von der Volksversammlung bestimmt. Sie konnten Entscheidungen des Senats entgegenwirken.Die Volksversammlung wurde in die Tributskomitien und die Zenturiatskomitien unterteilt



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