Rote Liste
Der Ausdruck Rote Liste bezeichnet:
- die von der Internationale Naturschutzunion (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) alle zwei Jahre veröffentlichte rote Liste mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Siehe auch: Liste von ausgestorbenen Arten
http://www.wwf.de/naturschutz/arten/bedrohte-arten/arten/index.html
- ein Arzneimittelverzeichnis (einschließlich EU-Zulassungen und bestimmter Medizinprodukte), das in Deutschland vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA), dem Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) und dem Deutschen Generikaverband e.V. herausgegeben wird.
Die Daten für die rote Liste werden von der Industrie geliefert und nicht redaktionell bearbeitet. Es handelt sich also um reine Industrieinformationen, im Gegensatz zu redaktionell erstellen Arzneimitteldatenbanken.
Die rote Liste wird 2 X jährlich aktualisiert. Sie spielt im Gesundheitswesen keine Rolle mehr und wurde von der Gelben Liste, Scholz Liste und ABDAMED fast vollständig verdrängt.
http://www.rote-liste.de/
Websites:
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