Rücktritt

Der Rücktritt ist ein Begriff, der u.a. im Schuldrecht vorkommt; eine Vertragspartei nimmt Abstand von einem Vertrag durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung - welche den Vertrag rückwirkend vernichtet.

Als Rücktritt kann auch das Zurücktreten als Kündigung betrachtet werden, wenn z. B. ein Politiker von einem öffentlichen Amt zurücktritt.

Siehe auch: Rücktrittbremse





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