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Gemäß Einsteins Relativitätstheorie nimmt die Masse eines Körpers allerdings mit seiner Geschwindigkeit zu. Bei Körpern, die sich mit einem nennenswerten Anteil der Lichtgeschwindigkeit fortbewegen, bedeutet dies, dass man bei der Angabe einer Masse die Geschwindigkeit, für die diese gilt, angeben muss. Aus der Ruhemasse m0 und der Geschwindigkeit v eines Körpers lässt sich seine geschwindigkeitsabhängige Masse m(v) berechnen:
Aus diesem Grunde wird insbesondere für Elementarteilchen als Bezugsgröße ihre Ruhemasse angegeben als die Masse, die sie im Zustand der Ruhe haben.
Da die Masse normaler Körper bei Erreichen der Lichtgeschwindigkeit unendlich würde, müssen alle Teilchen, die sich mit dieser bewegen, (definitionsgemäß) eine Ruhemasse von Null haben.
Siehe auch: Ruheenergie