Die Wörter Sache, Ding oder Gegenstand stehen in der Regel als Platzhalter für etwas genauer zu spezifizierendes. Dies kann sowohl physischer ("etwas, das man anfassen kann"), als rein geistiger Natur (Begriff, Idee, Ereignis, Thema...) sein. Eine Bezeichnung, die ähnlich verwendet wird, ist Objekt.
Mögliche Bedeutungen sind außerdem:
Für Ding (von althochdeutsch thing)
- ursprünglich das Thing (Gerichtsversammlung freier Männer)
- umgangssprachlich (abwertend oder verniedlichend) für ein Mädchen (ein junges Ding)
Für Sache:
- Zur juristischen Definition einer Sache siehe unter Sache (Recht).
In der Rechtswissenschaft ist Gegenstand ein Oberbegriff u. a. für Sache.