Sachsenspiegel

Der Sachsenspiegel (nds Sassenspegel) ist eine Sammlung des mittelalterlichen sächsischen Rechts, das bis weit in die Neuzeit eine wichtige Grundlage der Rechtsprechung war. Er ist das erste große Rechtsdokument in Deutschland, das nicht auf lateinisch verfasst wurde. Im Prinzip stellt er keine Rechtskodifikation, sondern eine Sammlung von Rechtssätzen (sog. "Spiegel") daher.

Der Sachsenspiegel wurde vom sächsischen Ritter Eike von Repgow um das Jahr 1225 verfasst. Er schrieb darin das bis dahin mündlich überlieferte Recht nieder, das im sächsischen Gebiet gültig war. Er stellt eines der ältesten und umfangreichsten Prosadokumente der mittelniederdeutschen Sprache dar. Der Sachsenspiegel beeinflusste die Rechtsentwicklung in weiten Teilen des nördlichen und östlichen Europa bis nach Polen, Russland, Ungarn und in das Baltikum.

In Preußen war der Sachsenspiegel bis zum Erlass des Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten (ALR) 1794 gültig. In Anhalt und Thüringen wurde er erst 1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst.

Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht.

Der Sachsenspiegel ist in vier Bilderhandschriften sowie insgesamt ca. 460 Texten und Fragmenten überliefert.

Einige Sprichwörter gehen auf den Sachsenspiegel zurück, z.B. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", eine Regel, die für die Reihenfolge des Kornmahlens beim Müller galt.

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