Der Ausdruck Schalter (v. spätmittelhochdt.: schalter Schieber, Riegel) bezeichnet
- ein Gerät zum Herstellen oder Unterbrechen einer elektrischen Verbindung: Elektroschalter.
Man unterscheidet u.a.
- Kippschalter
- Wippschalter
- Drehschalter
- einen abgeteilten Raum innerhalb von Verkehrs- und Finanzeinrichtungen zum Abfertigen des Publikums: Abfertigungsschalter.
Man unterscheidet u.a.
- Bankschalter
- Postschalter
- Bahnhofsschalter