Scheck

Der Scheck ist eine auf Sicht ausgestellte Zahlungsanweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut.

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1 Deutsches Recht

Deutsches Recht

Der Sichtvermerk braucht in Deutschland nicht geschrieben zu werden, weil der Scheck kraft Gesetzes ein Sichtpapier ist. Die gesetzliche Grundlage für den Scheckverkehr bildet in Deutschland das Scheckgesetz vom 14. August 1933. Darin ist auch geregelt, dass der Scheck ein Wertpapier ist. Die Ausübung der in ihm verbrieften Rechte ist insoweit an den Besitz des Wertpapiers gebunden. Ein Scheck liegt nur dann vor, wenn er den Formvorschriften des Scheckgesetzes entspricht (gesetzliche Bestandteile des Schecks).

Gesetzliche Betandteile des Schecks

Im Artikel 1 des Scheckgesetzes sind bestimmte Bestandteile für den Scheck benannt. Wenn ein wesentlicher Bestandteil fehlt, liegt aus rechtlicher Sicht kein Scheck vor. Die gesetzlichen Bestandteile eines Schecks sind:

  1. Die Scheckklausel: Das Wort "Scheck" muß im Text der Urkunde enthalten sein.
  2. Name des Bezogenen: Der Name desjenigen, der angewiesen wird zu zahlen, muss auf dem Scheck bezeichnet sein.
  3. Zahlungsort
  4. Unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.
  5. Ort und Tag der Ausstellung.
  6. Unterschrift des Ausstellers.

Arten von Schecks

Nach der Form der Einlösung werden unterschieden:

Nach der Form der Übertragung werden unterschieden:

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