Schengener Abkommen

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten die fünf Mitgliedstaaten der EU, Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg das Schengener Abkommen mit dem Ziel, Kontrollen des Waren- und Personenverkehrs an den gemeinsamen Grenzen der Mitgliedsstaaten abzuschaffen.

Am 19. Juni 1990 unterzeichneten diese Länder in Schengen dann die Schengener Konvention für die Durchführung des Schengener Abkommens. Die Konvention legt die Verfahrenseinzelheiten auf einem gesetzlichen und technischen Niveau für die Durchführung des Abkommens fest.

Seither traten folgende weitere Staaten bei:

Im Vertrag von Amsterdam (2. Oktober 1997) wurde entschieden, dass Schengen in die EU integriert werden sollte. Dies wurde am 1. Mai 1999 umgesetzt.

Siehe auch: Schengen, Schengener Informationssystem\n





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