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Die Herzogtümer Schleswig und Holstein waren im Laufe ihrer Geschichte mehrmals zwischen Deutschland und Dänemark umkämpft und standen teilweise unter einer Verwaltung teilweise aber auch unter getrennten Verwaltungen. 1848 waren sie von Dänemark abgefallen und ab 1864 wurden sie kurzzeitig von Preußen und Österreich gemeinsam verwaltet.
1866 musste Österreich auf seine Ansprüche verzichten und die Preußen bildeten aus den beiden Herzogtümern Schleswig und Holstein unter Einbeziehung des Herzogtums Lauenburg die Provinz Schleswig-Holstein. Sitz des Oberpräsidenten der neuen Provinz (heute in etwa vergleichbar einem Regierungspräsidenten) war zunächst Kiel, ab 1879 Schleswig und ab 1917 erneut Kiel. Verwaltungsmäßig war die Provinz Schleswig-Holstein in Stadt- und Landkreise gegliedert. Regierungsbezirke gab es auf Grund seiner geringen Größe nicht.
Nach dem 1. Weltkrieg musste Preußen den nördlichen Teil des Landesteils Schleswig auf Grund einer Abstimmung an Dänemark abtreten.
Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz 1937 wurde die ehemals freie Reichsstadt Lübeck sowie das ehemalige Fürstentum Lübeck - ab 1919 Landesteil Lübeck (Hauptstadt Eutin) des Freistaates Oldenburg - in die Provinz Schleswig-Holstein eingegliedert. Gleichzeitig wurden die Stadtkreise Altona und Wandsbek ausgegliedert und in die Stadt Hamburg eingegliedert.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde ein kleiner Teil östlich von Ratzeburg dem Land Mecklenburg zugeordnet und die Provinz Schleswig-Holstein Bestandteil der britischen Besatzungszone. Durch Verordnung der Militärregierung von 1946 entstand dann aus der Provinz Schleswig-Holstein das Land Schleswig-Holstein, das 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland wurde.
Verwaltungsgliederung der Provinz Schleswig-Holstein
Stadtkreise
Landkreise
Bis 1920 gehörten zur Provinz Schleswig-Holstein auch folgende Landkreise: