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Aus der Sicht des Gläubigers wird die Schuld auch Forderung genannt.
Ein Schuldtitel ist eine rechtskräftig festgestellte Schuld.
2. Schuld ist die Voraussetzung für Strafe, siehe Schuld (Strafe).
3. schuld (indeklinables prädikatives Adjektiv) bezeichnet den Verursacher eines Schadens, z.B. eines Unfalls (versehentlich) oder eines Verbrechens (vorsätzlich).
4. Schuld/Ahr, Dorf in Rheinland-Pfalz, zwischen Adenau und Bad Münstereifel
Der moralische Schuldbegriff impliziert Freiheit. In einer deterministischen Anthropologie kommt er nicht vor.