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| Table of contents |
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2 Schulpflicht in anderen Ländern 3 Geschichte |
Schulpflicht in Deutschland
In Deutschland gliedert sich die Schulpflicht in die Vollzeitschulpflicht und in die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in vier Bundesländern (darunter Berlin und Brandenburg) 10 Jahre, in den übrigen Bundesländern 9 Jahre.
Daran schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an, die durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch ein reguläres Arbeitsverhältnis, den Besuch der gymnasialen Oberstufe oder eines berufsvorbereitenden 11. Schuljahres erfüllt werden kann.
Mehrere Bundesländer haben den Beginn der Vollzeitschulpflicht vorverlegt, so dass auch ein Fünfjähriger bereits schulpflichtig ist.
Für behinderte Kinder bestehen Sonderregelungen.
Schulpflicht in anderen Ländern
In Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Österreich und den USA gibt es anstatt der Schulpflicht nur eine Bildungspflicht (bzw. Unterrichtspflicht). Dort werden Kinder vom Staat nicht zum Schulbesuch gezwungen, sondern können u.a. auch ausschließlich zu Hause lernen (sogenanntes Homeschooling).
Geschichte
Gesetzliche Bestimmungen zur Schulpflicht sind zuerst im seinerzeitigen Norddeutschland seit Ende des 17. Jahrhunderts erlassen, z.B. durch die Principia regulativa des Königs Friedrich Wilhelm I, für ganz Preußen durch das Generallandschulrecht Friedrichs des Großen von 1763 bestätigt. Anfang des 20. Jahrhunderts waren derartige Gesetze für ganz Deutschland, Österreich-Ungarn und Skandinavien, Frankreich (seit 1882). In England war die Regelung der Schulpflicht den einzelnen Gemeinden, in den USA den einzelnen Staaten vorbehalten.