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Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als
An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:
Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind Schulzeugnisse in Deutschland, wie alle Aspekte des Schullebens, durch Landesrecht geregelt.
In Hessen bestimmt das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 in § 74, dass Zeugnisse erteilt werden. Das Wie ist in §§ 30 ff. der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 geregelt.