Schulzeugnis

Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende, urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers.

Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als

und enthalten in der Regel eine Beurteilung Die Beurteilung erfolgt in der Regel in Form von Schulnoten, teilweise (Eingangsklassen, Sonderschulen) auch in Form verbaler Gutachten. Zum inhaltlichen Zustandekommen der Noten siehe Leistungsbeurteilung (Schule).

An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:

Rechtliche Regelungen

Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind Schulzeugnisse in Deutschland, wie alle Aspekte des Schullebens, durch Landesrecht geregelt.

In Hessen bestimmt das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 in § 74, dass Zeugnisse erteilt werden. Das Wie ist in §§ 30 ff. der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 geregelt.

Pädagogische Diskussion

Siehe Leistungsbeurteilung (Schule).



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