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Ferner vertreten sie Belange und Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Institutionen und Behörden, klären die Öffentlichkeit über Probleme und Selbsthilfemöglichkeiten auf und geben Anregungen bzw. initiieren Forschungen.
Gesundheitliche Selbsthilfegruppen können von der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden. Grundlage ist der § 20 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches V. Vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten bieten auch andere Institutionen (z.b. Rentenversicherungen aber auch Kommunen und Länder). Für die Unterstützung von örtlichen Selbsthilfgruppen sind die sog. Kontakt- und Informationsstellen von Selbsthilfegruppen (KISS) von Bedeutung, von denen es in Deutschland über 200 gibt. Unterstützung können Selbsthilfegruppen auch in einem Gesundheitshaus finden, die es in einigen Städten und Kreisen in Deutschland gibt.
Auf der Bundesebene werden die Interesse der Selbsthilfegruppe bzw. -organisationen vor allem vom Deutschen Praitätischen Wohlfahrtsverband, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. vertreten.