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Die klassische ingenieurmäßige Softwareentwicklung wird als Softwaretechnik bezeichnet und stellt den Standard dar.
Der Begriff Softwareentwicklung wird dabei teilweise für den Gesamtprozess herangezogen, d. h. auch für die Vermarktung bzw. die vertragsrechtlichen Gesichtspunkte bei der Herstellung von Software (die für die Softwaretechnik keine oder nur geringe Relevanz haben), oft aber auch nur für die Programmierphase innerhalb des software engineering.
Siehe auch: Entwurfsmuster, Softwarearchitektur