Das Sonntagsfahrverbot wurde am 25. November 1973 als Reaktion auf die Ölkrise festgelegt. Neben Deutschland beteiligten sich noch fünf weitere europäische Staaten an dem Verbot. Ziel der Aktion war das Einsparen von Öl, das durch eine Reduzierung der Förderung seitens der OPEC, knapp geworden war. Das Fahrverbot galt damals für vier Wochen und wurde am 16. Dezember, als eine Entspannung der Ölkrise absehbar war, wieder aufgehoben.
Noch heute gibt es ein Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen von 0-22 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Es wird insbesondere aufrecht erhalten, um größere Straßen und Autobahnen während des Reiseverkehrs von LKW freizuhalten.
Ausnahmen gestatten LKW, die Frischwaren und schnellverderbliche Lebensmittel transportieren, dennoch zu fahren.