Souveränität

Der Begriff Souveränität (von franz.: souveraineté, aus lat.: superanus, darüber befindlich, überlegen) beschreibt den Zustand einer natürlichen Person oder einer juristischen Person, der durch Eigenständigkeit, Selbstbestimmtheit und Vollmacht gekennzeichnet ist und nicht durch Fremdbestimmung. Diese Selbstbestimmtheit ist nicht rechtlich, sondern bestenfalls durch die Rücksichtname auf andere praktisch begrenzt.

Table of contents
1 Souveränität im Völkerrecht
2 Souveränität im Staatsrecht
3 Umgangssprachliche Verwendung

Souveränität im Völkerrecht

Im Völkerrecht bezeichnet die Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten und seine Selbstbestimmtheit (Staatensouveränität). Ein nicht souveräner Staat oder ein nicht souveränes Gebiet, z.B. ein Protektorat, unterliegen demgegenüber der Befehlsgewalt eines anderen Staates.

In dieser Bedeutung geht der Begriff auf Jean Bodin zurück. Die Begriffsdeutung verursacht Schwierigkeiten, da er in den verschiedenen Jahrhunderten entwickelt hat und auch heute noch unterschiedlich interpretiert wird.

Die staatliche Souveränität wird von der Mehrzahl der Meinungen als höchste Entscheidungsgewalt auf dem eigenen Hoheitsgebiet verstanden. Somit umfasst dieser Souveränitätsbegriff auch die Unabhängigkeit eines Staates von allen anderen. Die moderne Lehre lehnt diese Auffassung von staatlicher Souveränität jedoch ab, weil der moderne Staat sich in ein Geflecht internationaler (oder sogar supranationaler im Falle der Europäischen Gemeinschaft) Verpflichtungen begeben hat und dabei auf gewisse Hoheitsrechte verzichtet. Im Völkerrecht wird daher der Begriff des Völkerrechtssubjekts verwendet.

Das Gegenstück zur staatlichen Souveränität ist die sog. Suzeränität.

Die Bundesrepublik Deutschland hat ihre staatliche Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg (nach der modernen Lehre) durch die abschließende Erklärung des Zwei-Plus-Vier-Vertrages wiedererlangt.

Siehe auch:

Autonomie

Souveränität im Staatsrecht

Der Begriff Souveränität wird im innerstaatlichen Recht und in der politischen Theorie verwendet, um die absolute Freiheit zur Machtausübung im Inneren eines Staates zu bezeichnen. So bezeichnete man den Herrscher eines
absolutistischen Staates oft als den Souverän, und in demokratischen Gesellschaften ist von der Volkssouveränität die Rede, die darin besteht, dass alle staatliche Machtanwendung durch das Volk legitimiert ist und das Volk selbst Staatsform und Regierung bestimmen kann.

Umgangssprachliche Verwendung

Des weiteren bezeichnet man auch die sichere Beherrschung von Fertigkeiten oder Kenntnissen als Souveränität, z.B. "Er löste souverän alle Aufgaben."




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