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1. Hintergrund der Sozialgesetzgebung
Die innenpolitische Lage des Kaiserreich im Jahre 1878 Die Ausbreitung der SAP / SPD 1869 Gründung der ,,Sozialdemokratischen Arbeiterpartei" in Eisenach 1875 Vereinigung mit dem ,,Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein" zur ,,Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands" (SAP) · Massenpartei mit fester Mitgliedschaft und straffer Organisation · Masse der SPD reformistisch gesinnt · Kampf für die Rechte der Arbeiter, Durchsetzung von Streiks · kein Wille zum völligen Umsturz im Sinne von Marx und Lenin · Gründung zahlreicher, der Partei nahestehender Organisationen: Kindergärten, Sport- und Gesangsvereine, Spar- und Bauvereine · große Ausdehnung der sozialdemokratischen Bewegung in der Gesellschaft · Stimmenzuwachs bei den Reichstagswahlen 1874 und 1877 · in konservativen Kreisen als zunehmende Bedrohung der staatlichen Ordnung gesehen
Forderungen: · Weltrevolution der Arbeiterklasse · Verstaatlichung der Produktionsmittel, gerechte Entlohnung entsprechend der geleisteten Arbeit, Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit, Plebiszite und Arbeitszeitverkürzungen · Stimmenzuwachs bei den Reichstagswahlen 1874 und 1877: zunehmende Bedrohung der staatlichen Ordnung Aus dem Gothaer Programm der SAP 1875: II. Von diesen Grundsätzen ausgehend, erstrebt die SAP mit allen gesetzlichen Mitteln den freien Staat und die sozialistische Gesellschaft, die Zerbrechung des ehernen Lohngesetzes durch Abschaffung des Systems der Lohnarbeit, die Aufhebung der Ausbeutung in jeder Gestalt, die Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit. Die SAP fordert, um die Lösung der sozialen Frage anzubahnen, die Errichtung von sozialistischen Produktionsgenossenschaften mit Staatshilfe unter der demokratischen Kontrolle des arbeitenden Volkes. Die Produktionsgenossenschaften sind für Industrie und Ackerbau in solchem Umfange ins Leben zu rufen, dass aus ihnen die sozialistische Organisation der Gesamtarbeit entsteht.
Scharfe Gegensätze zwischen Konservativen und der Arbeiterbewegung · Bismarck: Parteien als ,,Verbündete auf Zeit", Ablehnung des Parlamentarismus · sozialistische Arbeiterbewegung als Reichsfeind gesehen · internationaler Charakter von Bismarck als ein Sprengmittel gegen die junge deutsche Einheit betrachtet · Zugewinn von Reichstagssitzen durch die Sozialdemokratie · starke Revolutionsfurcht · Befürchtung einer revolutionären Bedrohung für die monarchische Ordnung Europas · antisozialistische Propaganda durch Attentate auf Kaiser Wilhelm I. ermöglicht · Täter als Sozialdemokraten bezichtigt · tiefe persönliche Abneigungen gegen die ,,vaterlandslosen Gesellen": grundsätzlich Opposition zwischen SAP und dem Kaiserreich
Die Sozialversicherungen · Bevölkerungsexplosion aufgrund der Industrialisierung · Verstädterung · viele Arbeiter, Besitzlose demgegenüber gesellschaftliche Elite: Adel, Militär, Unternehmer, diese Konstellation barg Zündstoff · keine soziale Absicherung · wöchentliche Arbeitszeit ca. 60 Std. · konstruktive staatliche Maßnahmen: soziale Lage der Arbeiterschaft verbessern
· ,,kaiserliche Botschaft" war als Forderung nach Sozialgesetzen voraus gegangen
Als Bismarck erkannte, daß seine Unterdrückungstaktik die Sozialdemokratie nicht einmal ansatzweise schwächen konnte, führte er ein Sozialgesetzgebungswerk ein, welches durch soziale Leistungen die Arbeiter für den Staat gewinnen sollte. Auf diese Weise wollte er der Sozialdemokratie ihre Grundlage entziehen. Die Arbeiter sollten durch Leistungsansprüche zu Wohlverhalten gezwungen werden, eine Revolution verhindert werden. Der Staat kann nicht zusehen, wie eine große Gruppe seiner Mitglieder im Elend versinkt.
Bismarck über die Notwendigkeit zur Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiterschaft Der dritte Zweig der Reformen, die wir erstreben, liegt in der direkten Fürsorge für die Arbeiter. Die Frage von Arbeitszeit und Lohnhöhe ist durch staatliche Einwirkung, überhaupt durch Gesetze außerordentlich schwierig zu lösen, durch irgendeine Gesetzgebung, die man macht, läuft man Gefahr, in die persönliche Freiheit, seine Dienste zu verwerten, sehr erheblich und unnütz einzugreifen. Denn wenn man die milchgebende Kuh oder die eierlegende Henne mit einem Male schlachtet, so geht damit die Industrie ein, um die es sich handelt, weil sie die ihr aufzulegende Last der kurzen Arbeit für hohe Löhne nicht tragen kann. Dann leidet darunter der Arbeiter ebenso wie der Unternehmer. Das ist also die Grenze, die geboten ist, und vor der jede gesetzliche Einwirkung haltmachen muß. Ich habe darüber auch nur sporadisch lokale Klagen gehört. Der eigentliche Beschwerdepunkt des Arbeiters ist die Unsicherheit seiner Existenz. Er ist nicht sicher, daß er immer Arbeit haben wird, er ist nicht sicher, daß er immer gesund ist, und er sieht voraus, daß er einmal alt und arbeitsunfähig sein wird. Verfällt er aber der Armut auch nur durch eine längere Krankheit, so ist er darin nach seinen eigenen Kräften vollständig hilflos, und die Gesellschaft erkennt ihm gegenüber bisher eine eigentliche Verpflichtung außer der ordinären Armenpflege nicht an, auch wenn er noch so treu und fleißig die Zeit vorher gearbeitet hat. Die ordinäre Armenpflege läßt aber viel zu wünschen übrig."
2. verschiedene Versicherungen
Ursprünglich: die Arbeiter sollten keine eigenen Beiträge für die Sozialversicherungen zahlen, da dies die Einkommen schmälern und eventuell mit Unmut hätten reagieren können
Die Sozialdemokraten und die Sozialversicherungsgesetze · umfangreiche Veränderungen ohne die Mitwirkung der Sozialdemokraten, sogar gegen ihre Stimmen im Reichstag · die Partei, die die Interessen der Arbeiter vertreten wollte, spielte keine Rolle bei der `Arbeiterpolitik´ in den 1880´er Jahren · Reformen als völlig unzureichend bewertet
2.1. Krankenversicherung (1883) "Krankenversicherungsgesetz" • versichert alle Arbeiter ("zwangsweise") • umfasst 1890 ca. 2/3 der Erwerbspersonen unter bestimmten Einkommensgrenze • Familienangehörige nicht mitversichert • Finanzierung: 2/3 vom Versicherten
1/3 vom Arbeitgeber• kostenfreie ärztliche Behandlung inklusive Medikamente • Krankengeld für 13 Wochen vom 3. Krankheitstag an als Verdienstausfall
· neben weiterhin existierenden Kranken-, Innungs- und Knappschaftskassen: · typische Arbeitkassen
2.2. Unfallversicherung (1884) "Unfallversicherungsgesetz
• versichert Arbeiter und Angestellte mit niedrigem Einkommen 54 % der Erwerbspersonen versichert · Arbeiter brauchten nichts einzuzahlen; allein von den Arbeitgebern getragen · Berufsgenossenschaften der Arbeitnehmer übernahmen Zahlungen bei Betriebsunfall eines Arbeiters · trat nach Ablauf der Krankenversicherung ein, also nach Ablauf der 13. Woche der Arbeitsunfähigkeit · deckt Arzt- und Heilmittelkosten ab der 14. Woche · bei dauernder Invalidität als Folge eines Unfalls der Arbeitnehmer erhielt 2/3 seines Lohns als Rente für die Dauer der Erwerbsfähigkeit bei Tod Hinterbliebenen-Rente in Höhe von 60 Prozent des Monatslohnes
2.3. Invaliditäts- und Altersversicherung (1889)
• versicherte Arbeiter und Angestellte mit niedrigem Einkommen 54 % der Erwerbspersonen versichert · finanziert je zur Hälfte durch Zahlungen von Arbeitern und Arbeitgebern · zusätzlich: staatlicher Zuschuß · sicherte jedem Arbeiter, der weniger als 2000 Mark im Jahr verdient hatte, eine Altersrente nach dem 70. Lebensjahr zu, • abhängig vom Verdienst und Versicherungsdauer (ca. 1/6 bis 1/5 des bisherigen Einkommens) • Invaliditätsrente bei Arbeitsunfähigkeit länger als 1 Jahr
2.4. spätere Ergänzungen
• 1903: Verlängerung des Krankengelds auf 26 Wochen • 1911: Zusammenfassung der drei Gesetze zur Reichsversicherungsordnung (RVO) • 1916: Senkung der Altersgrenze der Alterversicherung von 70 auf 65 Jahre
3. Wirkung der Sozialgesetzgebung
· soziale Sicherheit der Arbeitnehmer stieg erheblich, da sie im Krankheitsfall und im Alter einen Rechtsanspruch auf finanzielle Leistungen besaßenABER: • Die Sozialgesetze bezogen in den ersten Jahren noch nicht alle Arbeiter und deren Familien ein;
• Sie boten den Betroffenen kaum ein Existenzminimum.
• Probleme wie Kinderarbeit, fehlende Mindestlöhne oder Verkürzung der Arbeitszeit;
• trotzdem keine weiteren Sozialgesetze von Bismarck
(• Ansonsten Widerstand der Großindustrie, auf deren Unterstützung er angewiesen war)
• Unternehmer blieb innerhalb seiner Fabrik trotz der sich allmählich wieder formierenden Gewerkschaften relativ autonom, bestimmte Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit und Arbeitslohn
• ("Wer sowieso schon arm dran ist, will nicht auch noch Versicherung zahlen müssen")
=> Bismarcks Sozialgesetze gegen die Sozialdemokratie erfolglos · deutsche Sozialgesetzgebung damit im internationalen Vergleich auf lange Zeit konkurrenzlos, Vorbild für die Welt
· Struktur der heutigen Sozialversicherungen: Bismarckscher Ansatz